Bewerbungsschritte

Landesgartenschauen tragen dazu bei unter umweltpolitischen, gartenbaulichen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume und Grünzonen zu schaffen und zu sichern. Mit den Landesgartenschauen sollen im Besonderen die Naherholungsmöglichkeiten und das Stadtklima sowie die Lebensbedingungen für den Menschen und die heimische Tier- und Pflanzenwelt verbessert werden.

Die Bewerbung erfolgt in zwei Stufen.

In der ersten Stufe der Bewerbung ist ein formloser Antrag als Willenserklärung zur Durchführung einer Landesgartenschau auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der zuständigen Gremien vorzulegen. Die Bewerbung zur Durchführung muss für ein bestimmtes Jahr ausgesprochen werden. Wird die Bewerbung für dieses Jahr nicht berücksichtigt, besteht die Möglichkeit der erneuten Bewerbung für eine folgende Landesgartenschau.

Teile des formlosen Antrages sind:

  • Stadtplan, Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und des Umlandes, Daten der Bevölkerung, Wirtschaft usw.
    https://www.foerdergesellschaft-landesgartenschauen.de/data/uploads/richtlinie-landesgartenschau-2023.pdf
  • Lageplan des Geländes mit Erläuterung über Grundvorstellungen zur Gestaltung (Übersichtspläne) sowie die vorhandene bzw. geplante Infrastruktur; belastbarer Nachweis über die dauerhafte Verfügungsgewalt über die vorgesehenen Flächen
     
  • Vorstellungen über kommunale Initiativen und Sonderveranstaltungen, mögliche bürgerschaftliche Aktivitäten sowie Nachnutzung
     
  • Aufstellung von städtischen Projekten, die die Landesgartenschau zeitlich und räumlich flankieren

In der zweiten Stufe sind erweiterte Unterlagen (Machbarkeitsstudie, Kostenschätzung, Finanzierungsplan, etc) vorzulegen, auf deren Grundlage vom Kabinett über den Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2027 entschieden wird. Die Machbarkeitsstudie kann durch ein städtisches Fachamt oder ein Landschaftsarchitekturbüro erarbeitet werden.

 

Auswahlverfahren und Vergabe

Das zuständige Ministerium stellt eine Bewertungskommission zusammen, die sich aus Vertretern unterschiedlicher Ministerien und Vertretern der Grünen Branche zusammensetzt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen - zunächst auf Vollständigkeit - erfolgt eine Bereisung der betreffenden Städte. Dieser Termin bietet den Städten die Möglichkeit, besondere Schwerpunkte des Konzeptes vorzustellen. Gleichzeitig wird die Kongruenz von Bewerbung und realer Situation vor Ort überprüft, um abschließend die Unterlagen zur Vergabe durch das zuständige Ministerium vorzubereiten. Die Entscheidung wird im Kabinett getroffen. 

Downloads:
Grundsätze zur Durchführung einer Landesgartenschau für  Thüringen

Grundsätze zur Durchführung einer Landesgartenschau für  Hessen