Förderung

Der Finanzierungsplan jeder Landesgartenschau besteht aus einem Investitions- und einem Durchführungs-Haushalt. Im Investitions-Haushalt sind Baukosten und Baunebenkosten von Daueranlagen enthalten. In den Durchführungs-Haushalt werden alle Kosten eingestellt, die im Zusammenhang mit der Bauherrentätigkeit sowie der Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung anfallen. Die Kosten der Landesgartenschau trägt jeweils die Stadt. Allerdings gewähren die zuständigen Ministerien in Hessen und Thüringen erhebliche Investitions-Zuschüsse für die Schaffung der Daueranlagen. Zurzeit liegt der maximale Förderbetrag in Hessen bei 3,3 Mio. € und in Thüringen bei 5,1 Mio. €. Über das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie auch über das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft kann die Stadt einen entsprechenden Antrag stellen.  Maßgebend hierfür sind die Richtlinien zur Förderung von Landesgartenschauen in Hessen und Thüringen. 

Die Förderung wird ausschließlich aus Anlass der Durchführung einer Landesgartenschau gewährt. Er ist als Anteilsförderung zu verstehen und wird durch Fördermittelbescheid mit entsprechenden Auflagen bestätigt. Über die Verwendung ist ein sogenannter Verwendungsnachweis zu führen, der sich in einen fortlaufenden jährlichen Nachweis und einen Schlussverwendungsnachweis gliedert. 

Der Durchführungshaushalt jeder Landesgartenschau ist nicht förderfähig. Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen und einen Zuschuss der ausführenden Stadt zu erwirtschaften. In den Etat des Durchführungshaushaltes fließen die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Pachten, Werbung, Spenden und Sponsorengeldern.


Auch dauerhafte Begleitmaßnahmen im Sinne der Stadtentwicklung sind förderfähig. Hier kann jedoch kein Betrag genannt werden, da die Höhe der Förderung direkt von der Maßnahme und der Förderfähigkeit (Förderprogramm) abhängen. Hier sind, je nach Maßnahme, unterschiedliche Ministerien zuständig. Die Fördermittelzuweisung wird im Hinblick auf die Durchführung der Gartenschau von der Landesregierung bevorzugt.

 

Weiterführende Links zum Thema finden Sie hier:
www.gruen-in-die-stadt.de
www.foerderdatenbank.de
https://finanzen.hessen.de/finanzen/hessenkasse/foerderliste-hessenkasse
Grundsätze zur Durchführung einer Landesgartenschau für  Thüringen
Richtlinie zur Durchführung Landesgartenschau des Landes Hessen